Wichssteuer
Eintrag von my lady vom 31.05.2011
Beschreibung
Du wirst als mein Sklave mich erst über e-Mail fragen, wenn du es \\\"nötig\\\" hast, selbst Hand anzulegen.
Du wirst erst nach meiner Erlaubnis und einer ausgeführten online-Überweisung deiner Wichssteuer von 10 Euro mit deiner \\\"Entspannung\\\" beginnen dürfen.
Wenn du meine Erlaubnis bekommen hast und nicht zahlst, dann wird eine sofortige Strafe von 20 Euro fällig, welche du natürlich zusätzlich zu den 10 Euro zahlen musst.
Du bist meinem Willen unterworfen.
Wenn ich der Meinung bin, dass du es nötig hast, dann wirst du mir auch die 10 Euro zahlen und Hand an dir anlegen.
Genauso wie ich es auch ablehnen kann, wenn du anfragst. Dann frage am nächsten Tag nochmals nach meiner Erlaubnis. Ich möchte, dass du förmlich platzt vor Anspannung und mir völlig unterworfen bist mit dienem Trieb.
Ich warne dich!
Du wirst nicht Wichsen ohne meine Erlaubnis.
Du wichst ab jetzt nur noch nach meinen Wünschen und zahlst gerne dafür.
Deine Herrin my lady
Herkunft
Stadt:
PLZ: Deutschland 1...
Online
Themen
Onlineerziehung:
ja
Schuldschein:
ja
Cash and Go:
ja

